Was ist eine DiGA?

“Das Medikament aus der Hosentasche” oder “die digitale Pille”: Worte, die man immer wieder im Zusammenhang mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hört. In einer DiGA steckt tatsächlich viel Medizin, denn sie ist ein Medizinprodukt, das digitale Technologien verwendet, um Krankheiten zu entdecken, zu überwachen oder zu behandeln.Das am 7. November 2019 beschlossene Gesetz für die bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (Digitale-Versorgung-Gesetz, DVG) gab den Startschuss für die Entwicklung von DiGA.Die Besonderheit aller DiGA ist, dass sie speziellen Sicherheitsbestimmungen unterliegen, die über die allgemeine Datenschutz-Grundverordnung hinausgehen, und dass sie ihre Wirksamkeit in klinischen Studien unter Beweis stellen müssen. Genau aus diesem Grund gibt es zwar mehrere 1000 Gesundheits-Apps, aber zum jetzigen Zeitpunkt nur 35 DiGA. Dieser große Unterschied macht deutlich, wie wichtig die Qualitätsstandards sind, die DiGA erfüllen müssen.

Der Funktionsumfang von DiGA ist vielseitig. Einige DiGA unterstützen beispielsweise durch Tracking-Funktionen, die automatisch Bewegung oder Herzfrequenz erfassen oder es Nutzenden erlauben, Symptome und Lebensstilfaktoren wie z.B. Ernährung oder Stress über eine Art digitales Tagebuch zu dokumentieren. Andere Anwendungen unterstützen Nutzende gezielt im Alltag mit detaillierten Anleitungen zu Bewegungsübungen, mit individuellen Diätplänen zur Ernährungsumstellung oder Übungen zu Gedanken, Gefühlen und Verhalten.Einige DiGA erstellen auch exportierbare Symptom- und Fortschrittsberichte, die von Nutzenden an ihre Behandler*innen herangetragen werden können, um die ärztliche Therapie zu verbessern.

Wichtig ist, dass eine DiGA keine ärztliche Behandlung ersetzen kann. Vielmehr dient eine DiGA dazu, die ärztliche Behandlung zu unterstützen und zu ergänzen - ähnlich wie ein Medikament. Aus diesem Grund werden die Kosten für eine DiGA von allen gesetzlichen und den meisten privaten Krankenkassen erstattet.

Wie funktioniert die Verschreibung?

Um eine DiGA nutzen zu können, muss eine medizinische Notwendigkeit vorliegen, genauso wie für verschreibungspflichtige Medikamente. Für jede DiGA gibt es einen Indikationsbereich, also eine Eignung für Erkrankungen, für die eine positive Wirkung durch eine DiGA nachgewiesen ist. Zur Verschreibung muss eine gesicherte Diagnose aus dem Indikationsbereich vorliegen. Alle Ärztinnen und Ärzte - und je nach Indikationsbereich auch Psychotherapeut*innen - können Diagnostik durchführen und nach Diagnosestellung eine DiGA verschreiben. Hier unterscheidet sich der Prozess nicht von der Verschreibung anderer Medikamente und funktioniert ganz klassisch über das Kassenrezept.

Das Rezept kann anschließend bei den Krankenkassen eingereicht werden. Nach Prüfung versenden die Krankenkassen individuelle Freischaltcodes, mit denen die DiGA genutzt werden kann. Die Nutzungsdauer ist von DiGA zu DiGA unterschiedlich und hängt, ähnlich wie bei Medikamenten, von der besten Behandlungsdauer ab. Für die meisten DiGA lassen sich anschließend Folgerezepte ausstellen, um weiter von der Anwendung profitieren zu können.

Möchten Privatversicherte eine DiGA nutzen, können sie bei ihrer Kasse eine Kostenübernahme anfragen. Sobald bestätigt, zahlen die Privatversicherten die DiGA zunächst selbst und bekommen die Kosten anschließend zurückerstattet. Eine gesicherte Diagnose muss natürlich auch hier vorliegen.

Eine Liste aller DiGA, mit Indikationsbereich und weiterführenden Informationen, findet sich unter:www.diga.bfarm.de.